Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutzkonzept des TSV Kronshagen

Einleitung:
Der TSV Kronshagen setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein ein. Wir möchten eine sichere und vertrauensvolle Umgebung schaffen, in der sich alle jungen Mitglieder wohlfühlen und ihre sportlichen Fähigkeiten entwickeln können.

Grundsätze des Kinder- und Jugendschutzes Wohl des Kindes:
Wohl des Kindes:

Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle. Alle Maßnahmen und Entscheidungen werden unter diesem Gesichtspunkt getroffen. Respekt und Wertschätzung: Alle Mitglieder, Trainer und Betreuer behandeln Kinder und Jugendliche mit Respekt und Wertschätzung.

Offene Kommunikation:
Wir fördern eine offene Kommunikation zwischen Kindern, Jugendlichen, Eltern und Trainern. Sorgen und Probleme können jederzeit angesprochen werden.

Präventionsmaßnahmen Schulung und Sensibilisierung:
Alle Trainer und Betreuer werden nach Bedarf in den Themen Kinder- und Jugendschutz sowie Gewaltprävention geschult.

Hintergrundüberprüfungen:
Vor der Einstellung von Trainern und Betreuern werden Hintergrundüberprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass sie für die Arbeit mit Kindern geeignet sind. Dazu gehören die Unterzeichnung des Ehrenkodex des LSV und bei Bedarf der Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnis.

Verhaltenskodex:
Ein Verhaltenskodex für Trainer, Betreuer und Mitglieder wird erstellt und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt. Dieser Kodex umfasst Regeln für den Umgang miteinander und für das Verhalten im Sport auf Grundlage des Ehrenkodex des LSV.

Ansprechpartner Vertrauenspersonen:
Im Verein sind Valeska Bluhm und Thore Schläger als Vertrauenspersonen benannt, an die sich Kinder, Jugendliche und Eltern bei Problemen oder Sorgen wenden können. Diese Personen sind geschult und können Unterstützung bieten.

Elternarbeit:
Wir fördern die Zusammenarbeit mit den Eltern und informieren sie regelmäßig über unsere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz.

Beschwerdemöglichkeiten Meldestelle:
Es wird eine Meldestelle eingerichtet, an die sich Kinder und Jugendliche bei Problemen oder Vorfällen wenden können.

Notfallmaßnahmen Handlungsleitfaden siehe Anhang Zusammenarbeit mit Fachstellen:
Der Verein arbeitet eng mit Fachstellen und Institutionen zusammen, die im Bereich Kinder- und Jugendschutz tätig sind.

Evaluation und Weiterentwicklung Regelmäßige Überprüfung:
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse angepasst.

Schlusswort
Der TSV Kronshagen verpflichtet sich, ein sicheres Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst und setzen alles daran, den Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten.

Anlage A
Handlungsleitfaden für den Umgang mit Verdachtsfällen von Missbrauch oder Gewalt
Einleitung
Dieser Handlungsleitfaden dient dazu, im Falle eines Verdachts auf Missbrauch oder Gewalt schnell und angemessen zu handeln. Der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität.

2. Sofortmaßnahmen
Sicherheit gewährleisten: Sorgen Sie dafür, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche in einem sicheren Umfeld ist. Trennen Sie die betroffene Person gegebenenfalls von der Situation oder dem Verdächtigen. Vertraulichkeit wahren: Behandeln Sie die Situation vertraulich und sprechen Sie nicht mit Dritten über den Vorfall, es sei denn, es ist notwendig, um Hilfe zu holen.

3. Dokumentation
Ereignisse festhalten: Notieren Sie alle relevanten Informationen, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls oder der Beobachtungen. Zeugen benennen: Falls es Zeugen gibt, notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten.

4. Meldung
Vertrauenspersonen informieren: Wenden Sie sich umgehend an die Vertrauenspersonen Valeska Bluhm oder Thore Schläger. Diese sind geschult und können die nächsten Schritte einleiten.

Fachstellen kontaktieren: Bei schwerwiegenden Verdachtsfällen oder wenn das Kind in akuter Gefahr ist, kontaktieren Sie umgehend die folgenden Fachstellen:

Kinderschutzbund Kiel Telefon: 0431 66 99 99 Website: kinderschutzbund.de
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Telefon: 0431 880 80 Website: kiel.de
Jugendamt Kiel Telefon: 0431 901 0 Website: kiel.de
Polizei Kiel (Notruf 110)
Bei akuten Gefahren oder Straftaten sollte immer die Polizei informiert werden.

5. Nachsorge
Unterstützung anbieten: Bieten Sie dem betroffenen Kind oder Jugendlichen Unterstützung an, z.B. durch Gespräche oder die Vermittlung an Fachstellen. Eltern informieren: Informieren Sie die Eltern des betroffenen Kindes, sofern dies nicht die Situation verschärft oder das Kind gefährdet.

6. Prävention
Schulungen: Führen Sie regelmäßige Schulungen für Trainer, Betreuer und Mitglieder durch, um das Bewusstsein für Kinder- und Jugendschutz zu schärfen.

7. Evaluation
Regelmäßige Überprüfung: Der Handlungsleitfaden wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Anlage B
Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen des „Safe Sport e.V.“

Hinweise zum Umgang mit hinweisgebenden Personen: „Für Personen, die als Erste von der Offenlegung Kenntnis erhalten haben, ist der Sachverhalt oft äußerst herausfordernd. Besonders die Tatsache, dass man eine tatverdächtige Person im eigenen Sportverein oder Sportverband hatte, ihr vertraut wurde und möglicherweise auch Freundschaften entstanden sind, kann überfordern. Doch dies darf nicht davon abhalten, die nächsten Schritte in Absprache mit der betroffenen Person einzuleiten. Es wird empfohlen, dass so wenige Personen wie möglich und notwendig eingeweiht werden. Nach der Meldung muss die Aufarbeitung proaktiv initiiert werden, wenn die betroffene Person dem zustimmt. Alle Beteiligten sollten besonnen agieren und Ruhe bewahren, auch wenn dies schwerfallen sollte. Auch in der Aufarbeitung hilft es, nicht vorschnell zu handeln. Die weiteren Schritte sollten gut überlegt und vertraulich eingeleitet werden.

Es wird angeraten, externe Hilfe durch eine Fachberatungsstelle oder Fachstelle einzuholen. Die Kontaktierung der*des (mutmaßlichen) Täters*in sollte nur nach Beratung erfolgen.“

1 „Im Rahmen der Offenlegung möchten hinweisgebende Personen oftmals, dass ihnen Vertraulichkeit zugesichert wird. Dies bedeutet umgekehrt, dass zugesicherte Vertraulichkeit auf jeden Fall auch eingehalten werden muss. Manche Berufspflichten verbieten die Preisgabe von Informationen. Das gilt beispielsweise für Anwält*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Pfarrer*innen, wenn diese in ihrer beruflichen Funktion Informationen erlangen. Derzeit ist eine neue Gesetzeslage zum Hinweisgeberschutz in Vorbereitung. Gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Vereinen gibt es in diesem Kontext derzeit zwar nicht, Hinweisgeberschutz ist aber auch ohne gesetzliche Vorgaben möglich, wenn dem*der Hinweisgeber*in Vertraulichkeit zugesichert wurde.“

2 „Dort, wo die Offenlegung von sexualisierter Belästigung und Gewalt erfolgt, muss sich die Leitung des Sportverbands oder Sportvereins des Falles annehmen und sich für den weiteren Prozess verantwortlich zeigen. Das weitere Verfahren muss von ihr initiiert werden. Es darf auf keinen Fall eine Von-sich-Weisung oder Weiterleitung aufgrund von Nichtzuständigkeit erfolgen, auch wenn die Person(en) damals nicht im Amt war(en), weil:
 der*die Betroffene erneut Schaden davonträgt oder gar eine Retraumatisierung erfolgt,
 der Verantwortung im Rahmen der Garantenpflicht nicht nachgekommen wird,
 eine Nicht-Aufarbeitung das Ansehen und das Vertrauen in den Sportverband oder -verein zu Recht beschädigt. Aufarbeitung führt zu einem zukünftigen besseren Schutz vor Gewalt und ist ein sinnvoller Beitrag zur Vereinsentwicklung hin zu einer Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens.“

3 „Die Offenlegung von Fällen sexualisierter Belästigung und Gewalt ist immer ein schwerwiegender Schritt für die Beteiligten. Es bedarf großen Mutes und Überwindung, sich einer Person anzuvertrauen. Daher ist es außerordentlich wichtig, dass Meldungen ernst genommen und vertraulich behandelt werden. Die Offenlegung kann durch die Betroffenen selbst, Familienangehörige oder Freund*innen erfolgen. Es können aber auch Meldungen von Vereinsmitgliedern, Funktionsträger*innen, Vereins- oder Verbandsmitarbeiter*innen sowie nicht Betroffenen oder weiteren Personen getätigt werden. Bei jeder Offenlegung muss zunächst der Schutz der Betroffenen sichergestellt werden. Nicht selten kann der Schritt der Offenlegung zu Retraumatisierungen Betroffener führen, wenn damit nicht sorgsam umgegangen wird. Daher ist ein besonders einfühlsamer und sensibler Umgang erforderlich, denn der Erstkontakt zu Betroffenen ist für den weiteren Verlauf der Aufarbeitung von grundlegender Bedeutung. Die Betroffenen müssen sich sicher sein können, dass mit ihrer Meldung oder ihrem Bericht verantwortungsvoll und vertraulich umgegangen wird.“

4 „Die Annahme, dass Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren, sich dies nur ausgedacht haben, um auf sich aufmerksam zu machen oder jemandem zu schaden, wird immer wieder geäußert. Das Thema des falschen Verdachts findet sehr viel Raum in der Diskussion um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dies sollte auf keinen Fall dazu führen, dass die Aufdeckung und der Schutz der Betroffenen dadurch verhindert werden. Mit jeder betroffenen Person, der wir glauben und die wir ernst nehmen, signalisieren wir auch dem Umfeld, dass wir ansprechbar und unterstützend sind. Das wirkt sich auf vielfältige Weise auch präventiv aus. Eine genaue Klärung des Sachverhalts ist selbstverständlich für alle Beteiligten – sowohl Betroffene, Organisation und beschuldigte Person von großer Bedeutung und erforderlich.“

(Quelle: „Safe Sport“ – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen – Seite 17) 2 (Quelle: „Safe Sport“ – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen – Seite 18) 3 (Quelle: „Safe Sport“ – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen – Seite 19) 4 (Quelle: „Safe Sport“ – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen – Seite 16) 5 (Quelle: „Safe Sport“ – Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen – Seite 17)

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Kontakt

Qualifizierte Ansprechpartner im Kinder- und Jugendschutz
Valeska Bluhm
Tel. 0152 / 38533318T
Thore Schläger
Tel. 0171 / 2705567
Anonym
Tel. 111116

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24119 Kronshagen
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