
Trainingsmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien in der Judosparte
Verlängerung des Outdoor-Trainings in der Judosparte
Der TSV Kronshagen hat am 26. März bekannt gegeben, dass die Sporthallen und die Außenanlagen in Kronshagen bis Ende der Osterferien unter Beachtung der aktuellen Corona-LandesVO weiterhin zur Verfügung stehen. Wir freuen uns sehr darüber und führen unser Outdoor-Training mit den bekannten Einschränkungen auf dem Rasenplatz kontaktfrei in kleinen Gruppen mit bis zu 10 Personen inklusive Trainer an folgenden Tagen fort:
Outdoor-Trainingsangebot
Mittwoch 31.3., 7.4. und 14.4., Freitag 9.4. und 16.4., Montag 12.4.
- 16:00-16:45 Uhr Anfänger + optional Fortgeschritten I (Kinder)*
- 17:00-17:45 Uhr Fortgeschritten I (Kinder)
- 18:00-18:45 Uhr Fortgeschritten II (Jugend und älter)**
*Das Anfängertraining kann optional mit Kindern aus der Fortgeschritten I aufgefüllt werden, falls freie Plätze zur Verfügung stehen. Anfänger haben aber immer vorrang.
**Aktive haben vorrang vor passiven Mitgliedern.
Die Anmeldungen zum Outdoor-Training ist ausschließlich für Mitglieder der Judosparte. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training, damit alle eine faire Chance haben, am Training teilzunehmen!
Wir freuen uns auf Euch!
Euer
TSVK Judo-Team
Regelungen zur Teilnahme am Outdoor-Training der Judoabteilung des TSV Kronshagen
- Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sportanlagen nicht betreten werden
- Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Buchungstool von yolawo zwingend notwendig. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training und storniert Termine wieder, falls ihr an einem Training doch nicht teilnehmen könnt. Somit bekommen alle eine faire Chance, am Training teilzunehmen.
- Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Termine. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
- Das vorläufige Training ist ein durch die COVID-Einschränkungen begrenztes und freiwilliges Angebot der Judoabteilung und auch die Teilnahme ist freiwillig.
- Das Training erfolgt ohne Kontakt und in Gruppen mit bis zu 10 Personen inklusive Trainer.
- Eine spontane Teilnahme bzw. Probetraining ist nicht möglich.
- Die Eltern / Erziehungsberechtigten bitte während des Trainings auf dem Parkplatz warten. Auch dort ist auf Abstand zu achten.
- Bitte grundsätzlich verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.
Eigenständiges Indoor-Training in der Judosparte
Ebenfalls möchten wir, zunächst zu Testzwecken, Training in der Judohalle für maximal 2 Personen als 2er-Team ermöglichen. Da wir dies aufgrund der Auflagen nur einem ganz kleinen Kreis anbieten können haben wir entschieden, dass Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH ab der Altersklasse U18 die Judohalle zu Trainingszwecken nutzen dürfen. Ausschlaggebend sind die Terminierungen der Deutschen Meisterschaften durch den Dachverband im vierten Quartal diesen Jahres. Wir möchten die Erfolgschancen unserer Athleten:innen erhöhen, die sich, zumindest im kleinen Kreis, judotechnisch bestmöglich vorbereiten und somit den Anschluss zur Spitze halten können. Wir bitten um Verständnis. Folgende Trainingstage können über die Osterferien für die Nutzung der Judohalle von 2er-Teams gebucht werden:
Indoor-Trainingsangebot
Montag 29.3., 12.4., Mittwoch 31.3., 7.4. und 14.4., Freitag 9.4. und 16.4.
- 16:00-17:30 Uhr (2er-Team)
- 17:45-19:15 Uhr (2er-Team)
- 19:30-21:00 Uhr (2er-Team)
zusätzlich
Samstag 3.4., 10.4. und 17.4. von 11:00-12:30 Uhr (2er-Team)
Sonntag 28.3., 4.4., 11.4. und 18.4. von 9:00-10:30 Uhr (2er-Team)
Das Indoor-Trainingsangebot ist ausschließlich für Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training, damit jeder der Leistungskaderathleten:innen eine faire Chance bekommen, die Halle zu nutzen!
Der dafür entsprechende Buchungslink kann durch die Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH beim Spartenleiter angefragt werden.
Aus dem unten angefügten §4 “Besondere Anforderungen an die Hygiene” ergeben sich insbesondere folgende zusätzlichen Regelungen für die Hallennutzung
- Das 2er-Team muss immer gleich bleiben
- Das 2er-Team muss sich über das Buchungsprogramm anmelden
- Ein Melder bucht für ein 2er-Team
- Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Hallennutzung. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle sind Masken zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten. Die Hände sind zu desinfizieren
- Die Halle ist grundsätzlich aufzuräumen, Geräte und Matten sind zu desinfizieren. Es ist zu lüften und am Ende des Trainings das Licht auszuschalten
- Bitte pünktlich die Halle betreten und wieder verlassen, um Begegnungen der unterschiedlichen Teams auszuschließen!
- Umkleidekabinen und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
- Die Matten bleiben über die Osterferien liegen und müssen spätestens am 18.4. abgebaut werden.
- Bitte grundsätzlich verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.
- Bei Klärungsbedarf immer den Spartenleiter kontaktieren.
Grundsätzlich sind alle Trainingsangebote zunächst bis Ende der Osterferien befristet und werden ausdrücklich unter Vorbehalt angeboten, da dieses Angebot mit Eurem Verhalten beim Training und besonders in der Halle steht und fällt! Ebenso könnte eine Verschärfung der Corona-Lage kurzfristigen Änderungen erfordern.
§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene
(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
- die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten;
- die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1;
- die Regelung von Besucherströmen;
- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;
- die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen;
- die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft
Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinausgehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.
(2) Soweit nach dieser Verordnung Kontaktdaten erhoben werden, sind Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Es gelten die Anforderungen aus § 28a Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes. Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.
Grundsätzliche Regelungen der Judosparte des TSV Kronshagen
- Es gelten immer die aktuellen Hygieneregelungen und Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 der Landesregierung SH.
- Die Sportausübung erfolgt außerhalb der Judohalle grundsätzlich kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zwischen den Sportler:innen sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt.
- Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Kleidungswechsel und Körperpflege bitte Zuhause erledigen. Die Sportler:innen kommen in Sportkleidung, Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niess-Etikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen beim Zugang zu den Sportplätzen.
- Halten Sie Sich nicht unnötig lange in den Zugangs-/Eingangsbereichen auf.
- Kommen sie pünktlich und gehen sie zügig nach dem Training.
- Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften und vermeiden Sie bei An- und Abreise eine Gruppenbildung
- Keine Zuschauer. Auch begleitende Eltern müssen draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen (z.B. auf dem Parkplatz).
- Bei persönlichem Kontakt zu Coronavirus-Infizieren bitte unverzüglich und unabhängig von Symptomen Ihr zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren.
- Der Trainer führt regelmäßig eine Anwesenheitsliste
- Für den Fall, dass sich jemand verletzt und behandelt werden muss, stehen Handschuhe und Mundschutz vor Ort zur Verfügung.
- Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung wieder sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
- Keine Teilnahme bei erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen
Sollten Sie vor Trainingsbeginn an erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen leiden, bitten wir Sie von einer Teilnahme abzusehen. Auch ohne Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten Sie Trainingseinheiten auch in Ihrem Sinne nur bei guter Gesundheit besuchen. - Informieren Sie uns bei Symptomen
Sollten Sie während der Teilnahme an einem Training oder im Anschluss grippeähnliche Symptome bei sich feststellen, informieren Sie bitte umgehend Ihren Abteilungsleiter, um das weitere Vorgehen zu besprechen
Änderungen und Anpassungen sind uns aufgrund der dynamischen Lage jederzeit vorbehalten!
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