
Trainingsangebot der Judosparte vom 23.8.-19.9.21 unter verschärften Regelungen
Liebe Spartenmitglieder, die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23. August 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 19. September 2021!
Grundsätzlich gilt: Bei der Sportausübung im Innenbereich wird die Testpflicht eingeführt!
Die Teilnahme an unseren Trainingsangeboten ist ausschließlich den Mitgliedern der Judosparte vorbehalten, nur nach vorheriger Anmeldung über unser Buchungssystem und nach Vorlage eines negativen Testergebnisses vor Trainingsbeginn.
Personen, die ihre vollständige Impfung oder ihre Genesung nachweisen, sind von der Testpflicht befreit. Ebenso entfällt die Testpflicht für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres sowie für minderjährige Schüler:innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen.
Judotraining für Kinder
In festen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmer in der Judo-Trainingshalle.
montags, mittwochs und freitags
- 16:00-17:00 Uhr Anfänger
- 17:15-18:45 Uhr Fortgeschritten I
Judo- und Athletiktraining für Jugendliche & älter
In festen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmer in der Judo-Trainingshalle, Laufen (Outdoor) und Athletik in der großen Trainingshalle.
montags, mittwochs und freitags
- mo 19:00-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Judo)
- mi 18:00-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Laufen 18:00-19:00, Judo 19:00-21:00)
- fr 18:30-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Athletik 18:30-19:30, Judo 19:30-21:00)
Probetraining
Nach vorheriger Anfrage über Abteilungsleiter Kai Onur per Kontaktformular ist ein Probetraining, nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, mittwochs von 16.00-17.00 Uhr möglich. Begleitende Eltern dürfen während des Trainings nicht in die Trainingshalle und nur ein Elternteil kann auf Entfernung mit Mund-Nasen-Schutz auf dem Flur warten. Wir bitten um Verständnis, da wir Anfängertraining nur im Kindesalter (Jg. 2012-2015) anbieten können. Für Neu- und Quereinsteiger im Jugend- und Erwachsenenalter haben wir gegenwärtig keine zeitlichen und räumlichen Kapazitäten.
Wichtige Links
- Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – gültig vom 23. August bis 19. September 2021
- Aktuelle Landesverordnung
- Dazugehörige Pressemitteilung der Landesregierung
- Veranstaltungsstufenplan des Landes
- FAQ-Seite der Landesregierung
- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung
Regelungen zur Teilnahme am Outdoor-Training der Judoabteilung des TSV Kronshagen
- Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sportanlagen nicht betreten werden
- Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Buchungstool von yolawo zwingend notwendig. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training und storniert Termine wieder, falls ihr an einem Training doch nicht teilnehmen könnt. Somit bekommen alle eine faire Chance, am Training teilzunehmen.
- Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Termine. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
- Das vorläufige Training ist ein durch die COVID-Einschränkungen begrenztes und freiwilliges Angebot der Judoabteilung und auch die Teilnahme ist freiwillig.
- Eine spontane Teilnahme bzw. Probetraining ist nicht möglich!
- Die Eltern / Erziehungsberechtigten bitte während des Trainings auf dem Parkplatz warten. Auch dort ist auf Abstand zu achten.
- In- und ausserhalb der Sportanlagen verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.
Aus dem unten angefügten §4 “Besondere Anforderungen an die Hygiene” ergeben sich insbesondere folgende zusätzlichen Regelungen für die Hallennutzung
- Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Hallennutzung. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
- Beim Betreten und Verlassen der Halle sind Masken zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten. Die Hände sind zu desinfizieren
- Die Halle ist grundsätzlich aufzuräumen, Geräte und Matten sind zu desinfizieren. Es ist zu lüften und am Ende des Trainings das Licht auszuschalten
- Bitte pünktlich die Halle betreten und wieder verlassen, um Begegnungen der unterschiedlichen Teams auszuschließen!
- Umkleidekabinen und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
- Die Matten müssen immer nach dem letzten Training wieder abgebaut werden.
- Eine spontane Teilnahme bzw. Probetraining ist nicht möglich!
- In- und ausserhalb der Sportanlagen verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.
- Bei Klärungsbedarf immer den Spartenleiter kontaktieren.
§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene
(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
- die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten;
- die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1;
- die Regelung von Besucherströmen;
- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;
- die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen;
- die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft.
Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinausgehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.
(2) Soweit nach dieser Verordnung Kontaktdaten erhoben werden, sind Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Es gelten die Anforderungen aus § 28a Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes. Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.
Grundsätzliche Regelungen der Judosparte des TSV Kronshagen
- Es gelten immer die aktuellen Hygieneregelungen und Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 der Landesregierung SH.
- Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Kleidungswechsel und Körperpflege bitte Zuhause erledigen. Die Sportler:innen kommen in Sportkleidung, Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
- Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niess-Etikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
- Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
- Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen beim Zugang zu den Sportplätzen.
- Halten Sie Sich nicht unnötig lange in den Zugangs-/Eingangsbereichen auf.
- Kommen sie pünktlich und gehen sie zügig nach dem Training.
- Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften und vermeiden Sie bei An- und Abreise eine Gruppenbildung
- Keine Zuschauer. Auch begleitende Eltern müssen draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen (z.B. auf dem Parkplatz).
- Bei persönlichem Kontakt zu Coronavirus-Infizieren bitte unverzüglich und unabhängig von Symptomen Ihr zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren.
- Der Trainer führt regelmäßig eine Anwesenheitsliste
- Für den Fall, dass sich jemand verletzt und behandelt werden muss, stehen Handschuhe und Mundschutz vor Ort zur Verfügung.
- Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung wieder sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
- Keine Teilnahme bei erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen
Sollten Sie vor Trainingsbeginn an erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen leiden, bitten wir Sie von einer Teilnahme abzusehen. Auch ohne Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten Sie Trainingseinheiten auch in Ihrem Sinne nur bei guter Gesundheit besuchen. - Informieren Sie uns bei Symptomen
Sollten Sie während der Teilnahme an einem Training oder im Anschluss grippeähnliche Symptome bei sich feststellen, informieren Sie bitte umgehend Ihren Abteilungsleiter, um das weitere Vorgehen zu besprechen
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