Fortführung der bisherigen Trainingsangebote der Judosparte - TSV Kronshagen – Turn- und Sportverein von 1924 e.V.
16.04.2021 | Judo News

Fortführung der bisherigen Trainingsangebote der Judosparte

Outdoor-Trainingsangebot
Nach dem Motto „Immer das Beste aus jeder Situation zu machen“ führen Issa und Kai nach den Osterferien Ihr Konditions-, Athletik- und Akrobatiktraining für die Athleten:innen der Judosparte auf den Rasenplatz fort.

Der TSV Kronshagen hat am 16. April bekannt gegeben, dass die Sporthallen und die Außenanlagen in Kronshagen vermutlich bis zum 9. Mai unter Beachtung der aktuellen Corona-LandesVO weiterhin zur Verfügung stehen. Wir freuen uns sehr darüber und führen unser Outdoor-Training mit den bekannten Einschränkungen auf dem Rasenplatz kontaktfrei in kleinen Gruppen mit bis zu 10 Personen inklusive Trainer fort. Wie bisher können die Kronshagener Athleten:innen bzw. Eltern sich über das Buchungsprogramm für Trainingseinheiten anmelden. Das ist notwendig, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und darüber hinaus eine einfachere Kontaktverfolgung über das System gewährleistet werden kann.

Montags, mittwochs und freitags

  • 16:00-16:45 Uhr Anfänger + Fortgeschritten I (Kinder)*
  • 17:00-17:45 Uhr Fortgeschritten I (Kinder)
  • 18:00-18:45 Uhr Fortgeschritten II (Jugend und älter)**

*Anfänger haben vorrang. **Aktive haben vorrang vor passiven Mitgliedern.

Die Anmeldungen zum Outdoor-Training ist ausschließlich für Mitglieder der Judosparte. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training, damit alle eine faire Chance haben, am Training teilzunehmen. Ein Training buchen, dann am gebuchten Tag trainieren und erst im Anschluß einen neuen Termin buchen!

Indoor-Trainingsangebot
Ebenfalls möchten wir Training in der Judohalle für maximal zwei Personen ohne Trainer ermöglichen. Hierbei gilt: Sportausübung entweder alleine, zusammen mit einer Person des eigenen Haushaltes oder zu zweit aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Das 2er-Team muss dann immer gleich bleiben.

Da wir dies aufgrund der Auflagen nur einem ganz kleinen Kreis anbieten können haben wir entschieden, dass Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH ab der Altersklasse U18 die Judohalle zu Trainingszwecken nutzen dürfen. Ausschlaggebend sind die Terminierungen der Deutschen Meisterschaften durch den Dachverband im vierten Quartal diesen Jahres. Wir möchten die Erfolgschancen unserer Athleten:innen erhöhen, die sich, zumindest im kleinen Kreis, judotechnisch bestmöglich vorbereiten und somit den Anschluss zur Spitze halten können. Wir bitten um Verständnis. Folgende Trainingstage können vermutlich bis zum 9.Mai für die Nutzung der Judohalle von maximal 2er-Teams gebucht werden:

Montags, mittwochs und freitags

  • 16:00-17:30 Uhr
  • 17:45-19:15 Uhr
  • 19:30-21:00 Uhr

zusätzlich

  • Samstag von 11:00-12:30 Uhr
  • Sonntag von 9:00-10:30 Uhr

Das Indoor-Trainingsangebot ist ausschließlich für Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training, damit jeder der Leistungskaderathleten:innen eine faire Chance bekommen, die Halle zu nutzen. Ein Training buchen, dann am gebuchten Tag trainieren und erst im Anschluß einen neuen Termin buchen!

Der dafür entsprechende Buchungslink kann durch die Kronshagener Leistungskaderathleten:innen des JVSH beim Spartenleiter angefragt werden.

Wir freuen uns wieder auf euch! Euer TSVK Judo-Team

Grundsätzlich werden alle Trainingsangebote unter Vorbehalt angeboten, da dieses Angebot mit Eurem Verhalten beim Training und besonders in der Halle steht und fällt! Ebenso könnte eine Verschärfung der Corona-Lage kurzfristigen Änderungen erfordern. Änderungen und Anpassungen sind uns aufgrund der dynamischen Lage jederzeit vorbehalten!

Regelungen zur Teilnahme am Outdoor-Training der Judoabteilung des TSV Kronshagen

  • Im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung dürfen die Sportanlagen nicht betreten werden
  • Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Buchungstool von yolawo zwingend notwendig. Bitte bucht nur Euer jeweils nächstes Training und storniert Termine wieder, falls ihr an einem Training doch nicht teilnehmen könnt. Somit bekommen alle eine faire Chance, am Training teilzunehmen.
  • Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Termine. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
  • Das vorläufige Training ist ein durch die COVID-Einschränkungen begrenztes und freiwilliges Angebot der Judoabteilung und auch die Teilnahme ist freiwillig.
  • Das Training erfolgt ohne Kontakt und in Gruppen mit bis zu 10 Personen inklusive Trainer.
  • Eine spontane Teilnahme bzw. Probetraining ist nicht möglich!
  • Die Eltern / Erziehungsberechtigten bitte während des Trainings auf dem Parkplatz warten. Auch dort ist auf Abstand zu achten.
  • In- und ausserhalb der Sportanlagen verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.

Aus dem unten angefügten §4 “Besondere Anforderungen an die Hygiene” ergeben sich insbesondere folgende zusätzlichen Regelungen für die Hallennutzung

  • Das 2er-Team muss immer gleich bleiben
  • Das 2er-Team muss sich über das Buchungsprogramm anmelden
  • Ein Melder bucht für ein 2er-Team
  • Aus den Buchungen ergibt sich keine Garantie bezüglich der angestrebten Hallennutzung. Die endgültigen Entscheidungen obliegt der Abteilungsleitung, die jederzeit Buchungen wieder stornieren kann.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind Masken zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten. Die Hände sind zu desinfizieren
  • Die Halle ist grundsätzlich aufzuräumen, Geräte und Matten sind zu desinfizieren. Es ist zu lüften und am Ende des Trainings das Licht auszuschalten
  • Bitte pünktlich die Halle betreten und wieder verlassen, um Begegnungen der unterschiedlichen Teams auszuschließen!
  • Umkleidekabinen und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
  • Die Matten müssen immer nach dem letzten Training wieder abgebaut werden.
  • In- und ausserhalb der Sportanlagen verantwortungsbewusst, freundlich und rücksichtsvoll verhalten.
  • Bei Klärungsbedarf immer den Spartenleiter kontaktieren.

§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene

(1) Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:

  • die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten;
  • die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1;
  • die Regelung von Besucherströmen;
  • die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden;
  • die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen;
  • die regelmäßige Lüftung von Innenräumen, möglichst mittels Zufuhr von Frischluft.

Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinausgehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

(2) Soweit nach dieser Verordnung Kontaktdaten erhoben werden, sind Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse zu erheben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren. Es gelten die Anforderungen aus § 28a Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes. Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben werden, müssen sie wahrheitsgemäß sein; bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.

Grundsätzliche Regelungen der Judosparte des TSV Kronshagen

  • Es gelten immer die aktuellen Hygieneregelungen und Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 der Landesregierung SH.
  • Die Sportausübung erfolgt außerhalb der Judohalle grundsätzlich kontaktfrei und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zwischen den Sportler:innen sowie zu anderen Personen ist durchgehend sichergestellt.
  • Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Kleidungswechsel und Körperpflege bitte Zuhause erledigen. Die Sportler:innen kommen in Sportkleidung, Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
  • Achten Sie auf eine korrekte Hust- und Niess-Etikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge)
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund
  • Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen beim Zugang zu den Sportplätzen.
  • Halten Sie Sich nicht unnötig lange in den Zugangs-/Eingangsbereichen auf.
  • Kommen sie pünktlich und gehen sie zügig nach dem Training.
  • Bilden Sie keine Fahrgemeinschaften und vermeiden Sie bei An- und Abreise eine Gruppenbildung
  • Keine Zuschauer. Auch begleitende Eltern müssen draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen (z.B. auf dem Parkplatz).
  • Bei persönlichem Kontakt zu Coronavirus-Infizieren bitte unverzüglich und unabhängig von Symptomen Ihr zuständiges Gesundheitsamt kontaktieren.
  • Der Trainer führt regelmäßig eine Anwesenheitsliste
  • Für den Fall, dass sich jemand verletzt und behandelt werden muss, stehen Handschuhe und Mundschutz vor Ort zur Verfügung.
  • Benutzte Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung wieder sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
  • Keine Teilnahme bei erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen
    Sollten Sie vor Trainingsbeginn an erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen leiden, bitten wir Sie von einer Teilnahme abzusehen. Auch ohne Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollten Sie Trainingseinheiten auch in Ihrem Sinne nur bei guter Gesundheit besuchen.
  • Informieren Sie uns bei Symptomen
    Sollten Sie während der Teilnahme an einem Training oder im Anschluss grippeähnliche Symptome bei sich feststellen, informieren Sie bitte umgehend Ihren Abteilungsleiter, um das weitere Vorgehen zu besprechen

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