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Häufige Fragen zum Sportabzeichen

(Antworten Stand 1.1.2012)

Wo finde ich Informationen zum Sportabzeichen im TSV Kronshagen

Auf der Webseite des TSVK unter „Sportabzeichen“

Wo finde ich die aktuellen Bedingungen für den Erwerb des Sportabzeichens
Hat sich gegenüber 2011 etwas geändert

Die Bedingungen haben sich nicht geändert; es gilt jedoch stets die neuste Ausgabe der Leistungsanforderungen des DOSB (hier 2012).

Die Gebühren für Erwachsene wurden vom DOSB erhöht [mehr]

Ab welchem Alter kann das Abzeichen erworben werden

Kinder können ab 6 Jahren das Sportabzeichen erwerben, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Es gelten die Bedingungen für Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr.

Geht es auch ohne Schwimmen (häufigste Frage überhaupt)

Ohne Schwimmen kann das Sportabzeichen nicht erworben werden.

Wann wird Radfahren, Wandern und Inline - Skating angeboten

Nach Vereinbarung an mehreren Terminen im Sommer. Bitte auch die Tagespresse in Kiel beachten, in denen Radfahren für das Sportabzeichen angeboten wird (1.Sa. im Monat).

Verlorene aktuelle Prüfkarte

Was weg ist, ist weg. Bedingungen müssen erneut erfüllt werden.

Muss ich Mitglied im Verein sein

Nein

Was kostet es

An den öffentlichen Übungen auf dem Sportplatz kann jeder kostenfrei teilnehmen.

Für die Urkunden (mit Nadeln) wird eine in ganz Deutschland einheitliche Gebühr erhoben: Stand 2012:

Jugendliche 1,25 €;
Erwachsene:

  • Verleihung der Bronze-, Silber und Goldabzeichen 4,00€ (bisher 3,00€)
  • Verleihung Gold-mit-Zahl-Abzeichen 5,00€ (bisher 5,00€)
  • Verleihung ohne Abzeichen  3,00€ (bisher 1,50€)

Gebühren müssen gleichzeitig mit Abgabe der Prüfkarte bezahlt werden. Hinzu kommen Versandkosten (Porto 1,45 €).

Wie / wo erhalte ich die ausgestellten Urkunden

Auf dem Sportplatz beim Sportabzeichenobmann oder per Zusendung (Porto 1,45 €)

Welche anderen Abzeichen können erworben werden
  • Bayerisches Sportleistungsabzeichen
  • Österreichisches Sport- und Turnabzeichen
  • Dreikampfabzeichen des LSV
Sonstiges

Die Abnahme des Sportabzeichens ist ausnahmslos öffentlich.

Sämtliche Unterlagen werden am Ende eines Jahres vollständig vernichtet; Zweitschriften oder Kopien werden nicht gefertigt.